Pokerstars im Visier: Millionenklagen aus Österreich drohen

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In Österreich mehren sich seit einiger Zeit die Klagen gegen illegale Online Glücksspielanbieter. Im Mittelpunkt steht bei dieser Welle an Verfahren der Prozesskostenfinanzierer Padronus, der wiederum selbst eng mit österreichischen auf das Glücksspiel spezialisierten Anwälten zusammenarbeitet. Bereits mehrfach konnten Spieler so erfolgreich vor Gericht ihre Verluste sowie eingezahlten Beträge von ausländischen Online Glücksspielanbietern zurückfordern, die in Österreich nicht über die nötige Konzession verfügen. Eine Zahlung ist bislang jedoch noch nicht erfolgt, da diese Anbieter in Ländern wie Malta sitzen, wo die Urteile (noch) nicht vollstreckt werden können. Nun braut sich am Klagehorizont eine neue dunkle Wolke zusammen und sie zieht geradezu auf den Online Poker Marktführer Pokerstars ab.

Den Mandanten von Padronus enstand ein Millionenschaden bei Pokerstars

Insgesamt sei den von dem Prozesskostenfinanzierer vertretenen Mandanten ein Gesamtschaden von 5 Millionen Euro beim Spielen bei Pokerstars entstanden. Die Höhe des Betrages ist nicht nur beträchtlich, sondern in diesem Fall sogar entscheidend. Der Geschäftsführer von Padronus, Richard Eibl, wies nämlich darauf hin, dass “Der Gesamtschaden der Mandanten insgesamt über fünf Millionen Euro beträgt, weshalb die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) statt der Staatsanwaltschaft Wien zuständig ist.“ Als Klagegrund wird in der Anklageschrift täuschendes und betrügerisches Verhalten vonseiten Pokerstars genannt. 

Dabei sei die Klage gegen Pokerstars nicht die erste. Eibl betonte, dass Padronus bereits mehrere rechtskräftige Urteile gegen Pokerstars erreichen konnte, die zusammengenommen ebenfalls mehr als fünf Millionen Euro betragen. Pokerstars denke jedoch überhaupt nicht daran, diesen Gerichtsurteilen Folge zu leisten und die Zahlungen vorzunehmen. Der Anbieter, der dem Konzern Flutter Entertainment gehört, hat seinen Sitz nämlich auf Malta. Deshalb kann er sich auf ein nach der Auffassung Eibls „europarechtswidriges Gesetz aus Malta“ berufen, „wonach österreichische Glücksspiel-Urteile nicht vollstreckt werden dürfen.“ Da Pokerstars jedoch über eine maltesische und keine österreichische Konzession verfüge, sei sein Online Glücksspielangebot in Österreich illegal.

Der österreichische Strafverteidiger Norbert Wess fertigte ein Gutachten darüber an, ob Pokerstars tatsächlich strafrechtlich relevantes Verhalten im Hinblick der Täuschung sowie des Betrugs vorgeworfen werden kann. Er kam nach einer umfassenden Analyse des Online Auftritts von Pokerstars zu dem Entschluss, dass dies tatsächlich irreführend angelegt worden sei. Österreichischen Spielern werde der Eindruck vermittelt, dass Pokerstars in Österreich legal sein Unterhaltungsangebot zur Verfügung stellen dürfe, was jedoch nicht der Fall sei. 

Gerichtsurteil könnte zu einer nie da gewesenen Situation führen 

Derartig folgenschwere Gerichtsurteile sind allerdings keine Einbahnstraße. In diesem konkreten Fall bedeutet dies, dass nicht nur die geschädigten Spieler ihre Verluste von Pokerstars zurückfordern können. In einem im Jahre 2024 vom obersten Gerichtshof Österreichs gefällten Urteil hob dieser nämlich explizit hervor, dass auch Pokerstars an die Spieler ausgezahlte Gewinne zurückfordern könne.  

Dies liege daran, dass die zwischen den Spielern und Pokerstars geschlossenen Verträge nichtig sind. Betrachte man nun die Gesamtsituation, dann kann sich Pokerstars hinter der maltesischen Gesetzgebung verstecken und muss selbst trotz den in Österreich gefällten Gerichtsurteilen keine eingezahlten Beträge oder Verluste erstatten. Pokerstars kann sich jedoch auf eben jene österreichischen Urteile berufen und muss streng genommen keine Gewinne auszahlen und kann obendrein bereits ausgezahlte Gewinne seinerseits zurückfordern. 

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