Die Klage mag sich zwar gegen Tipico richten, es blickt jedoch eine ganze Branche gespannt nach Luxemburg, wo der Europäische Gerichtshof im Laufe des Jahres 2025 sein Urteil fällen wird. Konkret geht es um die vor dem Inkrafttreten des neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrages „illegal“ in Deutschland angebotenen Online Glücksspiele und Sportwetten. Es steht viel auf dem Spiel für die Branche, denn entscheidet der EUGH zugunsten der Spieler, kommt eine Rückzahlungswelle in Höhe von rund 20 Milliarden Euro auf die Anbieter zu. Der neue CEO von Tipico, Axel Hefer, äußerste sich nun erstmals zu diesem Thema.
Wie geht man bei Tipico mit der Klage um?
Der Sportwettenanbieter Tipico steht im Mittelpunkt der Ereignisse, denn die beim Bundesgerichtshof eingegangene Klage richtete sich gegen das deutsch-maltesische Unternehmen. Die Kläger sind ehemalige Tipico Kunden, die vor dem Inkrafttreten des deutschen Glücksspielstaatsvertrages ihre Tippscheine online bei Tipico abgegeben hatten und nun ihre Verluste sowie Einsätze zurückfordern. Tipico selbst argumentiert mit der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union. Der Bundesgerichtshof sah dies anders, wie nun auch Tipico CEO Axel Hefer in einem der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) gegebenen Interview bestätigte.
Der Bundesgerichtshof gab jedoch daraufhin den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter, der diesen seitdem prüft. Diese Prüfung scheint mittlerweile nahezu abgeschlossen zu sein und mit einer Urteilsverkündung wird schon bald gerechnet. Die Forderungen sind gewaltig, bis zu 20 Milliarden Euro könnten sie betragen. Grund zur Sorge gibt es bei Hefer jedoch nicht, denn für ihn sei die Klage lediglich eine „Altlast, mit der wir umgehen müssen“.
Hefer: Keine Rückstellungen bisher gebildet
Für Verwunderung dürfte hingegen eine weitere im Interview von Hefer getroffene Aussage sorgen. So habe Tipico bisher noch keine Rücklagen für den Fall gebildet, dass der EuGH zugunsten der Spieler urteilt. Erst „wenn die Auszahlungen hinreichend wahrscheinlich werden“, werde man Rücklagen bilden. Eigentlich könnte Tipico es sich jedoch ganz einfach machen, denn dank seinem Hauptsitz in Malta kann der Wettanbieter von dem besonderen Schutz der maltesischen Regierung profitieren.
Diese erließ nämlich die Bill 55, der es maltesischen Gerichten untersagt, im (EU) Ausland gefällte Gerichtsurteile zu vollstrecken. Von dieser Möglichkeit werde Tipico jedoch keinen Gebrauch machen, stellte Hefer unmissverständlich klar. Man habe sich noch „nie auf die Bill 55 berufen“ und werde daher das Urteil akzeptieren. Dies gelte selbstverständlich auch für den Fall, dass die EU-Richter den Wettanbieter zu einer Rückzahlung verurteilen würden.